Gemäß Artikel 246 b § 4 Abs. 1 EGBGB muss dem Verbraucher vor Abgabe einer Vertragserklärung (somit also vor Aufgabe der Bestellung) ab dem 13.06.2014 ein Widerufsformular zur Verfügung gestellt werden. Der Verbraucher muss dieses Widerrufsformular jedoch nicht zwingend verwenden.
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